Allgemeine Geschäftsbedingungen
HATI Automation · Am Koppelberg 14 · 17498 Greifswald
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen HATI Automation (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Webdesign-, Entwicklungs- und digitalen Marketingleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt je nach gebuchtem Paket folgende Leistungen:
- Basis (130 € / Monat): Erstellung und Betrieb einer professionellen Website mit eigenem Backend und Anfragenmanagement, Erstellung von 2 SEO/AEO-Artikeln pro Monat sowie technische Wartung und Sicherheitsupdates.
- Wachstum (180 € / Monat): Alle Leistungen aus Basis, zusätzlich 4 SEO/AEO-Artikel pro Monat, ein Karriereportal mit Bewerbermanagement, eine kleine Designanpassung pro Monat sowie eine Recruiting-Kampagne pro Kalenderjahr.
- Max (250 € / Monat): Alle Leistungen aus Wachstum, zusätzlich 6 SEO/AEO-Artikel pro Monat, Priority Support mit Reaktionszeit innerhalb von 24 Stunden, E-Mail-Kampagnen und Newsletter sowie eine Google-Ads-Kampagne pro Kalenderjahr.
- Add-ons (jeweils 500 € / Kampagne): Google-Ads-Kampagnen und Social-Recruiting-Kampagnen können zusätzlich gebucht werden und werden separat in Rechnung gestellt.
§ 3 Vergütung und Zahlung
- Die monatliche Vergütung ist jeweils zum Ersten eines Kalendermonats im Voraus fällig.
- Die Abrechnung erfolgt per SEPA-Lastschrift oder Überweisung. Rechnungen werden per E-Mail zugestellt.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderung zu unterbrechen. Der Anspruch auf Zahlung bleibt davon unberührt.
- Alle genannten Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 4 Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats kündbar.
- Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Zahlungsverzug gerät.
- Nach Kündigung wird die Website bis zum Ende des bezahlten Zeitraums weiter betrieben. Danach kann der Auftraggeber gegen die Übergabegebühr gemäß § 8 alle Daten und den Quellcode übernehmen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung (z. B. Texte, Logos, Bilder, Zugangsdaten).
- Feedback und Freigaben sind innerhalb von 7 Werktagen zu erteilen. Verzögert sich die Leistungserbringung durch verspätete Mitwirkung des Auftraggebers, verschiebt sich der vereinbarte Zeitplan entsprechend.
- Mehraufwand durch Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, wird nach vorheriger Abstimmung gesondert in Rechnung gestellt.
- Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Markennamen) selbst verantwortlich und stellt den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
§ 6 Eigentum und Nutzungsrechte
- Mit vollständiger Bezahlung der laufenden Monatsbeiträge erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den Betrieb im Rahmen des Abonnements.
- Der vollständige Eigentumsübergang an Quellcode, Datenbank und allen entwickelten Systemen erfolgt ausschließlich im Rahmen der Übergabe gemäß § 8.
- Der Auftragnehmer behält sich vor, das Projekt im eigenen Portfolio und zu Marketingzwecken zu erwähnen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
§ 7 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und zwar begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach begrenzt auf die in den letzten 12 Monaten gezahlte Gesamtvergütung.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Ranking-Ergebnisse in Suchmaschinen oder KI-Systemen. SEO- und AEO-Maßnahmen stellen keine Erfolgsgarantie dar, da Algorithmen von Drittanbietern nicht beeinflusst werden können.
- Für den Ausfall von Drittdiensten (z. B. Hosting-Anbieter, DNS-Provider, externe APIs) übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, sofern er die ihm zumutbaren Maßnahmen zur Absicherung getroffen hat.
§ 8 Übergabe und Eigentumsübertragung
- Der Auftraggeber kann jederzeit die vollständige Übergabe aller entwickelten Systeme, des Quellcodes und der Datenbanken verlangen.
- Für die Übergabe wird eine einmalige Übergabegebühr in Höhe von 500 € netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer fällig. Die Übergabe umfasst den vollständigen Quellcode, den Datenbankexport, die Übertragung aller relevanten Zugänge sowie eine Einweisung von bis zu zwei Stunden.
- Nach der Übergabe gehen alle Rechte an den entwickelten Systemen vollständig auf den Auftraggeber über. Der Auftragnehmer ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr für Betrieb, Wartung oder Support verantwortlich.
§ 9 IT-Sicherheit und Hacking
- Der Auftragnehmer trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der betriebenen Systeme, insbesondere regelmäßige Sicherheitsupdates, Zugriffsbeschränkungen und verschlüsselte Verbindungen (SSL/TLS).
- Im Fall eines Sicherheitsvorfalls (z. B. unbefugter Zugriff, Hacking-Angriff) informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden des Vorfalls.
- Der Auftragnehmer ist nicht haftbar für Schäden, die durch Sicherheitsvorfälle entstehen, sofern er die nach aktuellem Stand der Technik zumutbaren Schutzmaßnahmen ergriffen hat. Dies gilt insbesondere für Zero-Day-Exploits, Angriffe auf Infrastruktur von Drittanbietern oder Sicherheitslücken in verwendeten Open-Source-Komponenten, die zum Zeitpunkt des Angriffs noch nicht öffentlich bekannt waren.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, vom Auftragnehmer bereitgestellte Zugangsdaten sicher zu verwahren und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Schäden, die aus der unsachgemäßen Weitergabe von Zugangsdaten durch den Auftraggeber entstehen, trägt dieser selbst.
- Im Fall eines Sicherheitsvorfalls wird der Auftragnehmer im Rahmen des Zumutbaren an der Wiederherstellung der Systeme mitwirken. Aufwand, der über die reguläre Wartung hinausgeht, wird nach vorheriger Abstimmung gesondert vergütet.
§ 10 Datenschutz und Datenschutzverletzungen
- Beide Parteien verpflichten sich, die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
- Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers oder dessen Kunden erhält, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen. Dieser ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
- Im Fall einer Datenschutzverletzung im Sinne von Art. 4 Nr. 12 DSGVO informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden. Die Information enthält soweit möglich: Art der Verletzung, betroffene Datenkategorien, ungefähre Anzahl betroffener Personen sowie ergriffene und geplante Gegenmaßnahmen.
- Die Meldung einer Datenschutzverletzung an die zuständige Aufsichtsbehörde gemäß Art. 33 DSGVO sowie die ggf. erforderliche Benachrichtigung betroffener Personen gemäß Art. 34 DSGVO obliegt dem Auftraggeber als Verantwortlichem im Sinne der DSGVO. Der Auftragnehmer unterstützt ihn dabei im Rahmen des Zumutbaren.
- Der Auftragnehmer verarbeitet Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und gibt diese nicht an Dritte weiter, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung.
§ 11 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen – insbesondere Geschäftszahlen, Kundendaten, technische Konzepte und interne Abläufe – vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.